Sie hätten sich geküsst und ausgezogen. Die Privatklägerin habe mit Oralsex angefangen, aber er habe das nicht gewollt, weil es für einen Mann beim ersten Mal schwierig sei, so lange zu warten. Sie seien «dann einfach zum Geschlechtsverkehr übergegangen», er wisse aber nicht mehr wie genau. Sie hätten verschiedene Stellungen gemacht (zum Ganzen pag. 1168 Z. 6 ff. und pag. 1169 Z. 2 ff.). Gefragt nach der Anzahl Geschlechtsverkehr, gab der Beschuldigte an, er und die Privatklägerin hätten am Tag ihrer Ankunft sowie am Tag danach und am Tag ihrer Abreise Geschlechtsverkehr gehabt (pag. 1169 Z. 26 ff.).