12 die Privatklägerin am 19. Dezember 2016 schliesslich in der Schweiz angekommen sei, habe er sie am Flughafen in Zürich abgeholt, sei mit ihr zum Kleiderkaufen nach Frankreich und am Abend wieder nach Hause gefahren. Es sei alles «ganz normal» gewesen. Am nächsten Tag hätten sie zusammen gefrühstückt und dann sei es dazu gekommen, dass sie sich gestreichelt hätten (zum Ganzen pag. 1167 Z. 15 ff.). An die konkreten Details könne er sich nicht mehr erinnern. Sie hätten sich geküsst und ausgezogen.