1166 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt, dass er die Privatklägerin bereits am fünften Tag über Oralsex ausgefragt, sie zur Selbstbefriedigung aufgefordert und ein «Nacktselfie» von ihr verlangt habe sowie auf Frage, ob es nicht eigenartig sei, in dieser Art und Weise mit einer 20 Jahre jüngeren Frau, die Aupair seines Sohnes werden sollte, zu sprechen, erklärte der Beschuldigte, es sei einfach ein Spiel zwischen Verliebten gewesen. Für ihn sei es eindeutig eine Liebesbeziehung gewesen (zum Ganzen pag. 1166 Z. 14 ff.).