Auf Vorhalt, dass er am 30. und 31. August 2016 sowie am 5. September 2016 mit der Privatklägerin in einer Weise kommuniziert habe, die als chatmässige Umsetzung von Pornofilmen beschrieben werden könne und auf Frage, ob es ihm und seiner Ehefrau in diesem Zeitpunkt darum gegangen sei, ein Aupair, eine Gespielin für ihn oder beides zu suchen, erklärte der Beschuldigte, dieses Gespräch hätte zunächst ganz normal angefangen. Dann habe die Privatklägerin ihm aber gesagt, sie und ihr Freund hätten Schluss gemacht und signalisiert, dass sie auch an anderem interessiert sei. So sei es schliesslich zum besagten Gespräch gekommen.