Der Beschuldigte beteuerte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung weiterhin seine Unschuld (pag. 1164 Z. 32) und gab im Wesentlichen zu Protokoll, seine Ehefrau führe schon seit vielen Jahren – d.h. bereits vor 2016 – eine Drittbeziehung, was ihn sehr hart getroffen habe (pag. 1163 Z. 32), bis er eine glückliche Beziehung mit der Privatklägerin zu führen begonnen habe (pag. 1164 Z. 39, pag. 1169 Z. 39 und pag. 1173 Z. 16 f.). Als ihn die Polizei abgeholt und er von den Anschuldigungen der Privatklägerin erfahren habe, sei er absolut geschockt gewesen.