1160 Z. 37 ff.). Sie habe wegen den Vorfällen bereits ca. 70 Therapiestunden besucht und sei nach wie vor in Therapie, weil ihr diese helfe, Sachen zu vergessen, die ihr viel Angst gemacht hätten (zum Ganzen pag. 1154 Z. 37 ff. und pag. 1155 Z. 1 ff.). Vor ihrer Reise in die Schweiz im Dezember 2016 sei sie noch nie aus den P.________ (Heimatland der Privatklägerin) ausgereist (pag. 1158 Z. 20 ff.). 9.2 Der Beschuldigte beteuerte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung weiterhin seine Unschuld (pag.