danach – nachdem die Privatklägerin ihre Hand zurückzogen hatte – unter der Unterhose an die Scheide der Privatklägerin griff, ihre Klitoris berührte und sie an der Hand festhielt, als sie versuchte, seine Hand von ihrer Scheide wegzuziehen, - ob sich der Beschuldigte am 7. Januar 2017 um ca. 03:00 Uhr erneut in das Zimmer der schlafenden Privatklägerin begab, sie auf den Rücken küsste, an den Beinen streichelte und ihr gegen ihren erkennbaren Willen die Hose auszog sowie seinen Kopf zwischen ihre Beine steckte und wenige Minuten Oral-