9 der Beschuldigte mit der Privatklägerin für wenige Minuten Oralsex, wobei er sie mit beiden Händen am Po festhielt. Er nützte dabei aus, dass die Privatklägerin sich aufgrund der Anwesenheit seiner Ehefrau und seines Sohnes, ihrer eigenen Herkunft, ihrer wirtschaftlichen Situation und in ihrer Stellung als Aupair nicht heftiger gegen seinen Übergriff zu wehren getrauen würde; 3. sexuelle Belästigung