2.2. am 07.01.2017, indem er um ca. 03.00 Uhr in das Zimmer der Privatklägerin ging, sie dadurch weckte, dass er sie auf den Rücken küsste und sie an den Beinen streichelte, worauf sie sich auf den Rücken drehte; danach zog er ihr die kurze Jogginghose herunter, worauf sie die Hose wieder hochzog, sodass er mit beiden Händen fester zog und ihr die Hose ganz herunterzog und seinen Kopf zwischen ihre Beine zu stecken versuchte;