daraufhin griff er der Privatklägerin mit seiner Hand unter die kurze Jeans und die Unterhose an die Scheide und berührte dabei die Klitoris der Privatklägerin, wobei er die Hand der Privatklägerin festhielt, als diese versuchte, seine Hand von ihrer Scheide wegzuziehen. Der Beschuldigte nützte dabei aus, dass die Privatklägerin sich aufgrund der Anwesenheit seiner Ehefrau und seines Sohnes, ihrer eigenen Herkunft, ihrer wirtschaftlichen Situation und in ihrer Stellung als Aupair nicht heftiger gegen seinen Übergriff zu wehren getrauen würde; (ev. sexuelle Belästigung)