daraufhin mehrmals und lauter schrie „Stopp“, machte er bloss eine kurze Pause, schaute auf das Gesäss der Privatklägerin, fasste ihr mit der Hand an die Scheide, drang mit dem Penis erneut in sie ein und machte Stossbewegungen, dabei hielt er sie weiterhin am Gesäss fest; schlussendlich kam er stöhnend zum Orgasmus und spritzte mindestens einen Teil des Spermas in die Vagina der Privatklägerin ab. Der Beschuldigte setzte sich bei seinem Vorgehen nicht nur über das „Nein“ der Privatklägerin hinweg, er nützte dabei auch aus, dass sie sich aufgrund