begangen am 16.01.2017 in Bern zN D.________, indem der Beschuldigte ca. um 08.00 Uhr morgens, nachdem seine Ehefrau mit dem gemeinsamen Sohn die Wohnung bereits verlassen hatte, in das Zimmer der Privatklägerin ging, zuerst der schlaftrunkenen Privatklägerin auf dem Bett die Hose und Unterhose auszog, dann auch sich selber unten entkleidete und daraufhin die Privatklägerin von hinten gegen sich hochzog, sodass sie vor ihm zu knien kam, worauf er mit seinem Penis von hinten in ihre Vagina eindrang und Stossbewegungen machte, obwohl die Privatklägerin mehrfach Stopp rief, worauf er bloss sagte „Stopp or fuck“.