Staatsanwältin G.________ stellte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 1182 f. bzw. pag. 1201 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 29. August 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als auf eine Landesverweisung verzichtet wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären: