_ für die Privatklägerin, der Antrag der Verteidigung, wonach das Urteil PEN 18 185 des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. August 2018 aufzuheben und an die erste Instanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen sei, sei abzuweisen, und damit einhergehend ebenso die Anträge 2 und 3 [der Verteidigung] (pag. 1102 ff.). Die Kammer beschloss am 25. Oktober 2019, das Urteil PEN 18 185 des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. August 2018 werde nicht aufgehoben und die Beweisanträge des Beschuldigten vom 26. September 2019 würden abgewiesen. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung werde wie verfügt stattfinden (zum Ganzen pag. 1114 ff.).