1126 f.). Mit Verfügung vom 7. November 2019 hiess die Verfahrensleitung das Gesuch um Konfrontationsvermeidung gut und dispensierte die Privatklägerin von der persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 19. bis 21. November 2019 abgesehen von ihrer Einvernahme (pag. 1131 ff.).