Die form- und fristgerechte Berufungserklärung von Rechtsanwältin Dr. iur. C.________ für den Beschuldigten datiert vom 7. Januar 2019 (pag. 988 f.). Rechtsanwältin Dr. iur. C.________ focht das erstinstanzliche Urteil vom 29. August 2018 für den Beschuldigten hinsichtlich sämtlicher ihn belastenden Urteilspunkte an und verlangte bezüglich allen Schuldsprüchen einen Freispruch. Ebenfalls mit Schreiben vom 7. Januar 2019 erklärte Fürsprecher B.________ namens des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung und focht das erstinstanzliche Urteil vom 29. August 2018 vollumfänglich an (pag. 1021 f.).