3 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 29. August 2018 meldete Fürsprecher B.________ (nachfolgend: Fürsprecher B.________) für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) fristgerecht Berufung an (pag. 989). Mit Eingabe vom 30. November 2018 teilte Rechtsanwältin Dr. iur. C.________ (nachfolgend: Rechtsanwältin Dr. iur. C.________) mit, der Beschuldigte habe sie als private Verteidigerin mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt (pag. 972). Die form- und fristgerechte Berufungserklärung von Rechtsanwältin Dr. iur.