1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 29. August 2018 (Hervorhebungen im Original; pag. 887 ff.): A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, begangen am 16.01.2017 in Bern zum Nachteil der D.________; 2. der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen 2.1. am 04.01.2017 in Bern zum Nachteil der D.________; 2.2. am 07.01.2017 in Bern zum Nachteil der D.________; 3. der sexuellen Belästigung, begangen am Weihnachtsabend 2016 in Bern zum Nachteil von D.________;