52 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Rechtsanwältin B.________, wird für das erste oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 45.00 200.00 CHF 9'000.00 Reisezuschlag CHF 450.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 291.00 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF