1. Zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 27.11.2014 bis am 18.12.2019 von total 1‘848 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass A.________ die Strafe am 19. Dezember 2019 angetreten hat. 2. Es wird über ihn die Verwahrung angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe geht der Verwahrung voraus. 9. Zur Bezahlung der ersten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘000.00. III.