__ dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 16‘674.10 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt BL.________ die Differenz von CHF 4‘151.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten hat, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ wie folgt bestimmt wurden: