47 steuer) an A.________ verurteilt wurde. Der Betrag mit dem gemäss Ziffer B.I.8. geschuldeten Betrag verrechnet wurde; 4. Die auf den Zivilpunkt entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 3‘000.00 festgesetzt und mit CHF 2‘500.00 A.________ und mit CHF 500.00 dem Kanton Bern auferlegt wurden. B.4. Amtliche Entschädigung Beschuldigter: Erste Instanz: