3. in Anbetracht der unzureichenden Begründung/Bezifferung sämtlicher weiterer geltend gemachten Schäden die Zivilklage des Privatklägers P.________ soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde; 4. der Privatkläger C.________ zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 460.00 an A.________ verurteilt wurde; A.2 weiter verfügt wurde: