22. Verfügungen Beschlagnahme, Rückgabe und Vernichtung Die entsprechenden Verfügungen sind bereits in Rechtskraft erwachsen. Es wird auf das Dispositiv (Ziff. A.2.) sowie auf die diesbezügliche Begründung des ersten oberinstanzlichen Verfahrens im Urteil vom 19. Dezember 2017 verwiesen (SK 17 144 pag. 6387 ff.).