für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten für das zweite oberinstanzliche Verfahren antragsgemäss, resp. unter Berücksichtigung, dass die Hauptverhandlung vom 25. und 26. Mai 2020 nicht neun, sondern insgesamt und aufgerundet fünf Stunden gedauert hat, mit CHF 7'868.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).