Damit erachtet die Kammer auch diese Prognose mindestens als neutral, wenn nicht als ungünstig. k. Bisheriger Verlauf nach den Taten Unter Berücksichtigung der bis heute anhaltenden, strikten Abwehr- bzw. Verweigerungshaltung des Beschuldigten in sein seelisches Innenleben, in seine Tatmotivation, in seine Beziehung zu seinen Söhnen, in seine Art der Verarbeitung der Tat und seiner eigenen und seines Sohnes (R.________) Schuld und Verurteilung sowie seine Zukunftsvorstellungen, muss – wie der Sachverständige ausgeführt hat (pag.