Der Beschuldigte verschliesst sich der gutachterlichen Exploration und psychiatrisch-therapeutischen Unterstützung vollkommen (pag. 6705). Obwohl er in den Normalvollzug eintreten wollte, um dort an Gesprächen teilnehmen zu können, hat er an keinem Gespräch mit einem/einer Psychiaterin teilgenommen (pag. 7011). Er beteuert noch heute, dass er den Doppelmord nicht begangen habe und er müsse den Kopf hinhalten, weil man für diese Tat jemanden lange habe wegsperren wollen (pag. 6868). In Bezug auf den Einflussfaktor des Alters weist der Sachverständige zudem darauf hin, dass die