6910.1-6910.3). Auch dieser Vorfall lässt erkennen, dass beim Beschuldigten gemäss schlüssiger Prognose des Sachverständigen eine Neigung zu inadäquaten Umgang mit Kränkungen und zu spontan-impulsiven (überschiessenden) Affektreaktionen sowie ein ganz offensichtlich fortbestehendes grosses innerseelisches Reservoir an Kränkungswut, Rachegefühlen und Gewaltphantasien be-