Weiter passt auch der Vorfall bei Eintritt in den Normalvollzug in dieses Bild. Der Beschuldigte wurde einer Dreierzelle zugewiesen und die Zellengenossen weigerten sich nach zwei Tagen mit dem Beschuldigten weiter zusammenzuwohnen, da der Beschuldigte ihnen Fotos der Opfer aus den Gerichtsakten gezeigt und ihnen damit gedroht habe, dass es ihnen bei Schwierigkeiten gleich ergehen könnte (pag. 6867). Auch wenn offengelassen werden kann, ob der Beschuldigte diese Fotos wirklich gezeigt hat oder nicht, wurde mit Verlegung in eine Einzelzelle seinem Bedürfnis nach Einzelgängertum entsprochen (pag.