f. Spezifisches Konfliktverhalten Wie bereits das Gutachten im Jahr 2015 ausführte, äusserte der Beschuldigte Drohungen, zeigte Wutausbrüche und ähnliche Kränkungsreaktionen, sodass von einer gewissen Neigung zu impulsiven Kränkungs- und Affektreaktionen, zu Aggressionsdurchbrüchen und anderen fremdschädigenden Verhaltensweisen ausgegangen werden muss (pag. 6196). Dies zeigen auch die jüngsten Ereignisse, indem er z.B. am Arbeitsplatz so hat eingeteilt werden müssen, dass sein Arbeitsplatz weiter von den betroffenen Mitgefangenen entfernt ist (pag. 6868). Weiter passt auch der Vorfall bei Eintritt in den Normalvollzug in dieses Bild.