Der Sachverständige hat aber weder einen eigenständigen kriminogenen Lebensstil noch eine kriminelle Identität als beschrieben oder beobachtet erachtet (pag. 6195). Daher geht die Kammer unter Berücksichtigung auch der Vorfälle am Arbeitsplatz von einer neutralen bis eher ungünstigen Prognose aus. f. Spezifisches Konfliktverhalten