Aufgrund dieser Vorkommnisse sei er weiter von den betroffenen Mitgefangenen platziert worden (pag. 6868). Infolge seiner narzisstisch-selbstunsicheren, ängstlichdepressiven, zwanghaften und eventuell auch schizotypen Persönlichkeitsanteile ist die diesbezügliche soziale Kompetenz, insbesondere die Fähigkeit zu reifen und angemessenen sozialen Kontakten und zwischenmenschlichen Beziehungen zu pflegen eingeschränkt (pag. 6195). Der Sachverständige hat aber weder einen eigenständigen kriminogenen Lebensstil noch eine kriminelle Identität als beschrieben oder beobachtet erachtet (pag.