Die Tatsache, dass er nicht nur vor Gericht, sondern bereits seit der ersten Einvernahme am 27. November 2014 keine Aussagen gemacht hat, spricht sodann ebenfalls deutlich für die Verstärkung seiner «Lebenslüge» mit den vom Sachverständigen festgehaltenen Konsequenzen. Die konsequente und auffällig rigide, geradezu sthenischen Haltung, sich allen Bemühungen um gutachterliche Aufklärung seines seelischen Befindens und auch gegenüber jeglicher therapeutischer Unterstützung zu verschliessen, lässt zum einen auf eine starke Angst vor Interventionen und vor einer Veränderung seines bisherigen subjektiven Wahrheitskonstrukts