seiner Kinder), werden können (pag. 6706 f.). Offenbar hat der Beschuldigte sich anlässlich des Abklärungsgesprächs für den Langzeitvollzug geäussert, dass er sich vor Gericht nicht zu Wort gemeldet habe, da er bereits bei der ersten Befragung gemerkt habe, dass er sowieso schon verurteilt sei und darum er seine Ausgangslage nicht noch habe verschlechtern wollen (pag. 6868). Diese Aussage deutet deutlich darauf hin, dass er nicht sich, sondern der Umwelt dafür die Schuld gibt.