Eindrücklich hat er sich trotz vorhandener Fragestellungen der gutachterlichen Exploration neun Jahre nach der Tat entzogen. Den Wechsel in den Langzeitvollzug hat er unter anderem mit der Begründung der Möglichkeit zu Gesprächen mit einer Psychiaterin begründet - was im Übrigen schon im Normalvollzug möglich gewesen wäre –, solche haben aber noch nicht stattgefunden (pag. 6867 und 7011). Offenbar sieht der Beschuldigte sich als Opfer und beteuert gegenüber dem Vollzugspersonal, dass er den Doppelmord nicht begangen habe (pag.