Fakt sind seine Neigung zu verbaler Aggressivität, impulsiven Kränkungs- und Affektreaktionen und zu dominantem und manipulativem Verhalten (pag. 6868). Zwar lässt sich ein verfestigter krimineller oder dissozialer Lebensstil beim Beschuldigten nicht nachweisen, jedoch geht unter Berücksichtigung der obgenannten Umstände auch die Kammer von einer eher ungünstigen Prognose der bisherigen Kriminalitätsentwicklung aus. c. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störung