8266 f.). Wegen gravierenden Gewaltstraftaten ist er bisher nicht in Erscheinung getreten. Die hohe Affinität zu Waffen, auch illegalen Schuss- und Stichwaffen, deutet darauf hin, dass er diese auch anwenden würde. Wegen der wiederholten Verstösse gegen das Waffengesetz während der Probezeit ist auch ein Bewährungsversagen anzunehmen. Sodann zeigt der Beschuldigte eine Neigung zu verbaler Aggressivität sowie zu impulsiven Kränkungs- und Affektreaktionen – was sich anhand des jüngsten Vorfalls gegenüber dem Gesundheitsdienst der Justizvollzugsanstalt Thorberg mit seinem grenzüberschreitenden und provokativen Verhalten bestätigt hat (pag.