Die hohe Anzahl der Stiche deutet auf einen heftigen Wutaffekt und auf den unbedingten Tötungswillen hin (pag. 6193). Wie der Sachverständige anlässlich seiner Einvernahme ergänzend hinzufügte, deutet insbesondere die Intensität der Stiche beim zweiten, dem Beschuldigten unbekannten und zufälligen Opfer U.________, darauf hin, dass sie ebenfalls vom Tatentschluss erfasst gewesen sein dürfte (pag. 7036). Auch wenn – wie der Sachverständige ausführte – Tötungsdelikte eine eher geringe statistische Rückfallwahrscheinlichkeit aufweisen, sind die in den vorliegenden Anlasstaten zutage getretene hohe