Dies stellt zweifellos sowohl eine vom Gesetz geforderte Katalogstraftat als auch eine schwere Beeinträchtigung der Opfer dar. 15.2.2 Gefährlichkeit und Gefährlichkeitsprognose a. Anlasstat Wie bereits der Sachverständige ausführte, handelt es sich bei den Anlasstaten um besonders grausame Taten mit übermässiger Gewaltanwendung («Overkill»). Diese sind ohne Ankündigung oder vorgängige konkrete Drohungen, resp. zehn Jahre nach den Drohungen, und ohne jegliche Chance für die Opfer auf Gegenwehr und Flucht vorgenommen worden. Die hohe Anzahl der Stiche deutet auf einen heftigen Wutaffekt und auf den unbedingten Tötungswillen hin (pag.