pag. 6704]) – kann dabei offengelassen werden. Die im Jahr 2015 und 2019 erstellten Gutachten genügen damit den Anforderungen an die Aktualität und wie sich nachfolgend zeigen wird auch an die Qualität eines solchen Gutachtens nach Art. 56 StGB. 15.2 Zur Anordnung der Verwahrung 15.2.1 Katalogstraftat und Schwere der Beeinträchtigung des Opfers Mit der vom Gesetz gemäss Art.