6750). Ob die Verweigerungshaltung Ausdruck einer krankheitswertigen akzentuierten narzisstischen Persönlichkeit des Beschuldigten und damit sein Verhalten auf Berufung der Unverwertbarkeit der Expertise widersprüchlich ist – was im Übrigen bei Gesamtbetrachtung in Bezug auf die Persönlichkeitsstörungen des Beschuldigten wohl angenommen werden dürfte (vgl. die diagnostizierte narzisstisch-selbstbezogene / selbstunsichere, ängstlich-vermeidende, depressive und zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung (ICD-10 Z73.1), differenzialdiagnostisch leichte kombinierte Persönlichkeitsstörung [ICD-10 F61.0; pag.