Die Ausgangslage beim Beschuldigten hat sich bis zur Erstellung des Ergänzungsgutachtens sowie bis zur Entscheidfällung im vorliegenden Verfahren also insofern geändert, als dass nebst diesem zwei Führungsberichte, ein Vollzugsbericht, eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Thorberg und die Einvernahme des Sachverständigen vorliegen. An der Verweigerungshaltung des Beschuldigten hat sich indessen nichts geändert und der Sachverständige beurteilte auch den aktuellsten Vollzugsbericht vom 27. April 2020, wobei dieser den Vorfall mit dem Zeigen von Opferfotos an Mitgefangene bei Eintritt in den Normalvollzug –