Er hat es überdies mit zwei weiteren Prognoseinstrumenten (HCR-20 und VRAG) ergänzt (pag. 6708 f.). Die Ausgangslage beim Beschuldigten hat sich bis zur Erstellung des Ergänzungsgutachtens sowie bis zur Entscheidfällung im vorliegenden Verfahren also insofern geändert, als dass nebst diesem zwei Führungsberichte, ein Vollzugsbericht, eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Thorberg und die Einvernahme des Sachverständigen vorliegen.