27 14. Stellungnahme Justizvollzugsanstalt Thorberg vom 13. Mai 2020 (pag. 7011) Mit Schreiben vom 13. Mai 2020 teilte die Justizvollzugsanstalt auf Nachfrage der Kammer mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (pag. 7001 f.) mit, der Beschuldigte habe sei seinem Eintritt in den Langzeitvollzug an keinem Gespräch mit einem/einer Psychiaterin teilgenommen und er habe es trotz zweimaliger Aufforderung verweigert, die Entbindung vom Arztgeheimnis zu unterzeichnen, weshalb eine Kopie des Medikamentenblattes nicht eingereicht werden könne (pag. 7011).