Er gebe an, alle anderen Kontakte abgebrochen zu haben. Aktuell stünden keine Vollzugslockerungen zur Diskussion und eine Vorbereitung der Entlassung sei aktuell kein Thema. Zusammengefasst sei der Beschuldigte zum Personal und den Mitgefangenen korrekt und anständig. Wenn er jedoch etwas erreichen wolle oder mit einer Situation unzufrieden sei, könne er durch sein Verhalten Druck aufbauen und fordernd wirken. Teilweise gelinge es ihm so, an sein Ziel zu kommen. Er gebe weiterhin an, an der Tatausführung, wie sie vom Gericht mehrfach festgehalten worden sei, nicht beteiligt gewesen zu sein. Eine Bearbeitung dieses Themas sei bis anhin nicht ein zentraler Punkt der Bezugspersonenarbeit.