Der Beschuldigte beschreibe sich selber als Einzelgänger. In der Gefangenengruppe sei er integriert, pflege zu Einzelnen etwas näheren Kontakt. In seiner Freizeit spiele er oft Gitarre oder sei beim Billard spielen anzutreffen. Auch dabei sei er oft für sich alleine. An geführten Freizeitangeboten in der Gruppe habe er bis anhin selten teilgenommen. Der Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln scheine ihm in der JVA keine Probleme zu bereiten. Der Beschuldigte habe seit seinem Eintritt in die Justizvollzugsanstalt Thorberg und bis zur aktuell geltenden Besuchssperre aufgrund der COVID19-Pandemie bis anhin fünfmalig Besuch von seinen Eltern und dem Sohn AA.