Beim Abklärungsgespräch für den Langzeitvollzug habe sich der Beschuldigte auf Nachfrage hin geäussert, dass er beim Gutachten keine Auskunft gegeben habe, weil er schon gewusst habe, wie das laufe und dass dies nur eine Geldmacherei sei. Vor Gericht habe er sich nicht zu Wort gemeldet, da er bereits bei der ersten Befragung gemerkt habe, dass er sowieso schon verurteilt sei und darum habe er seine Ausgangslage nicht noch weiter verschlechtern wollen. Der Beschuldigte leiste aktuell keine materiellen Wiedergutmachungszahlungen und nehme an keinem der Aus- und Weiterbildungsangeboten teil. Der Beschuldigte beschreibe sich selber als Einzelgänger.