Da der Beschuldigte als vulnerable Person in Bezug auf die COVID19- Pandemie eingestuft worden sei, arbeite er seit dem 1. April 2020 nicht mehr und verbringe seine Zeit grösstenteils auf seiner Zelle. Der Beschuldigte beteuere bis heute, dass er den Doppelmord, für welchen er rechtskräftig verurteilt worden sei, nicht begangen habe. Der Haupttäter sei sein Sohn. Da dieser zum Zeitpunkt der Tat minderjährig gewesen war, habe er zu einer Maximalstrafe von lediglich 7 Jahren verurteilt werden können. Da man aber für