Im Umgang mit Mitgefangenen komme es zeitweise zu Auffälligkeiten und Zusammenstössen bei welchen der Beschuldigte als sehr dominant und manipulativ wahrgenommen werde. Aufgrund dieser Vorkommnisse seien die Arbeitsplätze so eingeteilt worden, dass der Beschuldigte einen Arbeitsplatz erhalten habe, bei welchem er weiter von den betroffenen Mitgefangenen entfernt platziert sei. Da der Beschuldigte als vulnerable Person in Bezug auf die COVID19- Pandemie eingestuft worden sei, arbeite er seit dem 1. April 2020 nicht mehr und verbringe seine Zeit grösstenteils auf seiner Zelle.