So habe er am 10. Februar 2020 in die Langzeitvollzugsabteilung eintreten können. Bis anhin könne festgehalten werden, dass sich der Beschuldigte an die vereinbarten Vorgaben hält. Seine Zelle halte der Beschuldigte meist ordentlich und sauber. Die persönliche Hygiene bereite ihm keine Probleme. Seit seinem Eintritt arbeitet der Beschuldigte in der AB.________ der Justizvollzugsanstalt Thorberg. Seine Arbeitsleistungen würden als gut bezeichnet. Im Umgang mit Mitgefangenen komme es zeitweise zu Auffälligkeiten und Zusammenstössen bei welchen der Beschuldigte als sehr dominant und manipulativ wahrgenommen werde.